Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Kommunen wollen enger zusammenarbeiten, um zügig bundeseigene Flächen für den bezahlbaren Wohnraum zu mobilisieren und die Wohnraumoffensive der Bundesregierung voranzutreiben. Damit wollen sie auch die Ziele des Wohngipfels vom September 2018 umsetzen.
Die Kommunen profitieren von der neuen Verbilligungsrichtlinie der BImA, mit der Preisnachlässe in Höhe von 25.000 Euro je neu geschaffener Sozialwohnung im Geschosswohnungsbau möglich sind. Auch die Kappungsgrenze entfällt. Das bedeutet, dass sich der Abschlag in Höhe von 25.000 Euro beim Kaufpreis eines Grundstücks pro neu geplanter Sozialwohnung bis zur Höhe des Gesamtkaufpreises addieren kann. Die Kommunen haben nun zudem die Möglichkeit, vergünstigt erworbene Liegenschaften ohne Rückzahlung des Preisnachlasses an Dritte zu veräußern vorausgesetzt, diese verpflichten sich, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die BImA möchte darüber hinaus selbst mehr Wohnungsbau für die Beschäftigten des Bundes betreiben und damit zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte beitragen.
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