Archiv für Februar 2019

BImA und Kommunen wollen Wohnraumoffensive beschleunigen

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Kommunen wollen enger zusammenarbeiten, um zügig bundeseigene Flächen für den bezahlbaren Wohnraum zu mobilisieren und die Wohnraumoffensive der Bundesregierung voranzutreiben. Damit wollen sie auch die Ziele des Wohngipfels vom September 2018 umsetzen.

Die Kommunen profitieren von der neuen Verbilligungsrichtlinie der BImA, mit der Preisnachlässe in Höhe von 25.000 Euro je neu geschaffener Sozialwohnung im Geschosswohnungsbau möglich sind. Auch die Kappungsgrenze entfällt. Das bedeutet, dass sich der Abschlag in Höhe von 25.000 Euro beim Kaufpreis eines Grundstücks pro neu geplanter Sozialwohnung bis zur Höhe des Gesamtkaufpreises addieren kann. Die Kommunen haben nun zudem die Möglichkeit, vergünstigt erworbene Liegenschaften ohne Rückzahlung des Preisnachlasses an Dritte zu veräußern – vorausgesetzt, diese verpflichten sich, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die BImA möchte darüber hinaus selbst mehr Wohnungsbau für die Beschäftigten des Bundes betreiben und damit zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte beitragen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Verbraucher zweifeln an der Sicherheit von Smart Home

68 Prozent der Nutzer haben kein Vertrauen in die integrierten Sicherheitsfunktionen von Smart-Home-Geräten. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbandes. Allerdings sieht sich die Mehrheit der Befragten auch selbst dafür verantwortlich, für den Schutz der vernetzten Lösungen Sorge zu tragen.

„Die eigenen vier Wände werden immer smarter und wir müssen sie vor digitalen Einbrechern schützen”, erläutert Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbandes anlässlich des Safer Internet Days am 5. Februar. Er appelliert an die Hersteller, mehr in einen besseren Schutz durch verschlüsselte Kommunikation, regelmäßige Updates und nicht anfällige Passwörter zu investieren. Vollständige Sicherheit können die Hersteller allein allerdings nicht gewährleisten, räumt Bühler ein. Diese Einschätzung teilen auch 77 Prozent der befragten Smart-Home-Nutzer: Sie wissen, dass sie eine Mitverantwortung tragen und sich auch selbst um den Schutz der Geräte und Anwendungen kümmern müssen.

Mehr Sicherheit durch unabhängige Prüfung

Der TÜV-Verband unterstützt daher die Pläne der Bundesregierung, die Nutzer bei der Kaufentscheidung zu unterstützen und besonders gesicherte Geräte entsprechend zu kennzeichnen. So würden sich 80 Prozent der Befragten geschützter fühlen, wenn vernetzte Geräte durch eine unabhängige Stelle geprüft würden. Bühler ergänzt: „Wir brauchen bei Smart-Home-Geräten einheitliche Standards, deren Einhaltung von unabhängiger Stelle überprüft und mit einem entsprechenden Prüfzeichen dokumentiert wird.”

Anlässlich des Safer Internet Days veröffentlichte der TÜV-Verband Tipps, worauf Verbraucher beim Kauf und der Installation von Smart-Home-Geräten achten sollten: Angriffsgeschützte Passwörter, verschlüsselte Kommunikation, regelmäßige Updates und ein besserer Datenschutz sind für die IT-Sicherheit der Geräte entscheidend, so der TÜV-Verband.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular