Archiv für Februar 2019

Grunderwerbsteuer: Einnahmen klettern auf Rekordhöhe

2018 sind die Einnahmen der Bundesländer durch die Grunderwerbsteuer auf fast 14,1 Milliarden Euro gestiegen. Wie das Bundesfinanzministerium bekannt gibt, entspricht dies einem Plus von 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Seit 2010 hat sich das Steueraufkommen somit fast verdreifacht.

Die höchsten Einnahmen verzeichnet Nordrhein-Westfalen: 3,3 Milliarden Euro flossen im vergangenen Jahr allein durch die Grunderwerbsteuer in die Kassen des Bundeslands. Angesicht dieser Zahlen wird Kritik an den Ländern laut, die den Steuersatz seit 2006 selbst festlegen. So wurde sie in den vergangenen zwölf Jahren von den Ländern insgesamt 27 Mal erhöht. Eine höhere Grunderwerbsteuer würde, so die Kritik aus der Immobilienwirtschaft, über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe treiben. Hinzu komme, dass mit den kletternden Steuersätzen auch die Erwerbnebenkosten steigen und vielen Familien somit der Zugang zu Wohneigentum erschwert werde.

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Grundsteuerreform: BID plädiert für wertunabhängiges Flächenmodell

Nach dem BID-Symposium unter dem Titel „Um-Steuern – Steuerpolitik im Fokus“ sehen sich die sechs Spitzenverbände der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland in ihrer Positionierung gestärkt: Die BID plädiert für ein wertunabhängiges Flächenmodell bei der zukünftigen Berechnung der Grundsteuer. Über das aktuelle Reformvorhaben hatte die BID vergangene Woche mit namhaften Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft im Haus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft diskutiert.

Deutliche Kritik an den Reformplänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz übte im Zuge dessen Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV): „Die notwendig gewordene Reform der Grundsteuer darf nicht zu überbordender Bürokratie führen oder Eigentümer künftig deutlich stärker zur Kasse bitten. Das würde die Bemühungen der Bundesregierung, mehr Wohneigentum zu schaffen, konterkarieren. Wir brauchen ein einfaches, überschaubares und aufkommensneutrales Modell. Der jetzige Kompromiss von Bund und Ländern reicht dafür nicht aus.”

Die in diesem Zusammenhang diskutierte Streichung der Umlagefähigkeit lehnen die BID-Verbände ab. Dies wäre verfassungswidrig, weil die Grundsteuer damit zu einer speziellen Vermögensteuer für Immobilien führen würde. Nach Ansicht der BID ist nur das Flächenmodell geeignet, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Es könne ohne großen Verwaltungsaufwand innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden. Es sei wenig streitanfällig, da die Fläche ein Sachverhalt sei, der objektiv festgestellt und von den Steuerpflichtigen nachvollzogen werden könne. Die Fläche als Steuergegenstand sei auch gerecht, weil die Grundsteuer ein Ausgleich für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Infrastruktur darstelle.

Mehr erfahren Sie auf den » Internetseiten der BID.

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