Archiv für Januar 2019

Verfehlt das Baukindergeld seinen Zweck?

Knapp 88 Prozent des bisher beantragten Baukindergeldes fließen in den Erwerb von Bestandsimmobilien. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor. Der Nutzen der Förderung bleibt somit weiter im Gespräch.

„Das Baukindergeld verfehlt klar seinen Zweck. Es kurbelt keinen Neubau von Wohnungen an, sondern subventioniert den Kauf von bestehenden Häusern. Das sind nur Mitnahmeeffekte. Gefördert wird vor allem die Mittelschicht auf dem Land”, urteilt Caren Lay, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion die Linke. Sie bezieht sich mit ihrer Kritik auch auf die im Dezember veröffentlichten Zahlen der Bundesregierung. Demnach haben seit dem Start der Förderung im September 2018 rund 56.000 Familien das Baukindergeld beantragt. Von diesen investierten nur rund 12 Prozent in einen Neubau, 87 Prozent planen den Erwerb eines Bestandsgebäudes.

Für Lay steht fest, dass das Baukindergeld keine Entspannung auf den städtischen Wohnungsmärkten bringen werde. Ihre Fraktion plädiert für ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild. Dies würde die Eigentumsquote erhöhen und die Altersvorsorge der Bürger stärken.

Über das Baukindergeld

Das Baukindergeld soll Familien den Zugang zu Wohneigentum erleichtern und ist Teil der Wohnraumoffensive der Bundesregierung. Für den Bau oder Kauf einer Immobilie erhalten Familien pro Kind und Jahr 1.200 Euro, der Förderzeitraum erstreckt sich auf zehn Jahre. Gewährt wird die Förderung für Familien und Alleinerziehende mit einem Kind bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem jährlichem Haushaltseinkommen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Voraussetzung ist zudem, dass die Immobilie selbst genutzt wird und die Antragsteller frühestens am 1. Januar 2018 und spätestens am 31. Dezember 2020 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben. Das Baukindergeld wird voraussichtlich ab März 2019 ausgezahlt.

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Datenschutzgrundverordnung: Mehr Sicherheit mit maßgeschneiderten Leistungspaketen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleibt auch 2019 ein wichtiges Thema für Immobilienverwaltungen. Im vergangenen Jahr ließ der DDIV praxisrelevante Verfahrensverzeichnisse und Musteranschreiben anfertigen und stellte sie den Mitgliedern seiner Landesverbände kostenlos zur Verfügung. Die Kanzlei Groß Rechtsanwälte bietet Immobilienverwaltungen mit verschiedenen Leistungspaketen zusätzliche Unterstützung.

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