Hessen will die Mietpreisbremse verlängern und den Geltungsbereich ausdehnen. Der zuständige hessische Wohnungsbauminister Tarel Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) legte vergangene Woche einen entsprechenden Entwurf vor. Darin schlägt er vor, dass die Bremse statt wie in bisher 16 künftig in 28 Städten und Gemeinden gelten soll. Die Mietpreisbremse in Hessen würde ohne eine Verlängerung am 30. Juni 2019 auslaufen.
Welche Kommunen künftig in den Geltungsbereich fallen, basiert auf einem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt sowie einer Selbsteinschätzung der Mietpreisentwicklung der Städte und Gemeinden von 2012 bis 2017. Der vorgestellte Entwurf liegt nun den Verbänden und Kommunen zur Stellungnahme vor. Die hessische Landesregierung ist zuversichtlich, die Verlängerung im April beschließen zu können. In diesem Falle würde die Mietpreisbremse noch vor dem Auslaufen der alten Verordnung in Kraft treten.
Anders als geplant, trat eine Verlängerung der Bremse nicht Ende des vergangenen Jahres in Kraft. Würde bis zum Sommer keine neue Regelung gefunden werden, stünde Frankfurt als erste deutsche Großstadt ohne Bremse da. Dabei ist umstritten, ob die Mietpreisbremse in Hessen überhaupt wirksam umgesetzt ist. Das Landgericht Frankfurt am Main verneinte dies (der » DDIV berichtete ), denn nach Auffassung der Richter fehlt es an einer ordnungsgemäßen Begründung der Verordnung. In Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg monierten Gerichte ebenfalls eine mangelhafte Umsetzung der Regelung und wiesen die Politik an, nachzuarbeiten. In Berlin bewertete das Landgericht schon die Grundlage für die Verordnungen als verfassungswidrig (der » DDIV berichtete ).
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