Archiv für November 2018

Grundsteuer soll pro Wohnung berechnet werden

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sein Konzept zur Reform der Grundsteuer vorgelegt. Es bezieht neben Wohn- und Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Baujahr der Wohnung auch die Nettokaltmiete in die Berechnung ein. Kritiker befürchten ein Bürokratiemonster, die Immobilienwirtschaft spricht sich weiterhin für das Flächenmodell aus.

Scholz will die Grundsteuer künftig für jede Wohnung individuell berechnen lassen statt – wie bislang – für Wohngebäude insgesamt. Sein Berechnungsansatz beinhaltet ein Drei-Stufen-Konzept. Erstens soll der Immobilien- bzw. Einheitswert angehoben werden. Zweitens wird die sogenannte Steuermesszahl abgesenkt, die mit dem Einheitswert multipliziert wird. Drittens bleibt es im Ermessen der Gemeinden, den Hebesatz festzulegen und damit die endgültige Höhe der Grundsteuer anzusetzen. Für die Berechnung der Grundsteuer müssen Vermieter die Höhe der Netto-Kaltmiete dem Finanzamt melden.

Um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, soll die Berechnung nur alle sieben Jahre oder bei einem Mieterwechsel aktualisiert werden. Scholz schloss allerdings aus, dass die Vorschläge zu Mieterhöhungen führen. Verbraucherschützer und Immobilienverbände befürchten aber, dass Vermieter die Steuer auf die Mietnebenkosten umlegen.

Immobilienwirtschaft kritisiert die Pläne als bürokratisch und intransparent

Die immobilienwirtschaftlichen Verbänden kritisierten den Vorstoß des Finanzministers als aufwendig und kompliziert. Der Vorschlag sei mit einem gigantischen bürokratischen Aufwand verbunden, der die Finanzämter überfordere und das Wohnen unnötig verteuere. Die Verbände plädieren auch weiterhin ein Flächenmodell, bei dem sich die Grundsteuer aus der Gebäude- und Grundstücksfläche berechnet. Die erforderlichen Daten für dieses Konzept liegen bereits vor, so dass auch die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Fristen einzuhalten wären.

Grundsteuer bleibt auf der Agenda

Die Bundesregierung will sich noch bis Ende 2018 mit den Bundesländern auf ein Reformmodell der Grundsteuer einigen (der » DDIV berichtete…). Verschiedene Finanzministerien mahnten Bundesminister Scholz zur Eile. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer im April 2018 als verfassungswidrig ein (der » DDIV berichtete…). Bis Ende 2019 soll sich die Politik auf eine Neuregelung einigen, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Einbruchschutzförderung: Mehr als 200.000 Wohneinheiten gesichert

Seit drei Jahren können Immobilienbesitzer bei der KfW Bankengruppe Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchsschutz erhalten. In dieser Zeit wurden mit einem Fördervolumen von 96 Millionen Euro insgesamt 200.000 Einheiten gegen Einbrecher gesichert.

Besonders häufig gefördert wurden in dem Zeitraum nach Angaben der KfW einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie der Einbau von entsprechenden Nachrüstsystemen. Dabei werden pro Wohneinheit im Durchschnitt etwa 5.000 Euro investiert. Der durchschnittliche Zuschussbeitrag liegt bei 500 Euro.

Über das Programm

Eigentümer, die ihre Immobilie vor Einbruch schützen möchten, können mit den KfW-Programmen einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro erhalten. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 Prozent bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Maßnahmen, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt. Die Anträge müssen vor Baubeginn über das KfW-Zuschussportal eingereicht werden. Aufgrund der hohen Nachfrage stellt das Bundesinnenministerium auch im kommenden Jahr 65 Millionen Euro für die Einbruchschutzförderung zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: » www.kfw.de/455 und » www.kfw.de/159

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

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