Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sein Konzept zur Reform der Grundsteuer vorgelegt. Es bezieht neben Wohn- und Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Baujahr der Wohnung auch die Nettokaltmiete in die Berechnung ein. Kritiker befürchten ein Bürokratiemonster, die Immobilienwirtschaft spricht sich weiterhin für das Flächenmodell aus.
Scholz will die Grundsteuer künftig für jede Wohnung individuell berechnen lassen statt wie bislang für Wohngebäude insgesamt. Sein Berechnungsansatz beinhaltet ein Drei-Stufen-Konzept. Erstens soll der Immobilien- bzw. Einheitswert angehoben werden. Zweitens wird die sogenannte Steuermesszahl abgesenkt, die mit dem Einheitswert multipliziert wird. Drittens bleibt es im Ermessen der Gemeinden, den Hebesatz festzulegen und damit die endgültige Höhe der Grundsteuer anzusetzen. Für die Berechnung der Grundsteuer müssen Vermieter die Höhe der Netto-Kaltmiete dem Finanzamt melden.
Um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, soll die Berechnung nur alle sieben Jahre oder bei einem Mieterwechsel aktualisiert werden. Scholz schloss allerdings aus, dass die Vorschläge zu Mieterhöhungen führen. Verbraucherschützer und Immobilienverbände befürchten aber, dass Vermieter die Steuer auf die Mietnebenkosten umlegen.
Immobilienwirtschaft kritisiert die Pläne als bürokratisch und intransparent
Die immobilienwirtschaftlichen Verbänden kritisierten den Vorstoß des Finanzministers als aufwendig und kompliziert. Der Vorschlag sei mit einem gigantischen bürokratischen Aufwand verbunden, der die Finanzämter überfordere und das Wohnen unnötig verteuere. Die Verbände plädieren auch weiterhin ein Flächenmodell, bei dem sich die Grundsteuer aus der Gebäude- und Grundstücksfläche berechnet. Die erforderlichen Daten für dieses Konzept liegen bereits vor, so dass auch die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Fristen einzuhalten wären.
Grundsteuer bleibt auf der Agenda
Die Bundesregierung will sich noch bis Ende 2018 mit den Bundesländern auf ein Reformmodell der Grundsteuer einigen (der » DDIV berichtete ). Verschiedene Finanzministerien mahnten Bundesminister Scholz zur Eile. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer im April 2018 als verfassungswidrig ein (der » DDIV berichtete ). Bis Ende 2019 soll sich die Politik auf eine Neuregelung einigen, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll.
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