Archiv für November 2018

Erster Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz stärkt Photovoltaik und Quartiersansatz

Nachdem im Jahr 2017 der erste Versuch EnEV, EnEG und das EEWärmeG in einem Gebäudeenergiegesetz zusammenzufassen gescheitert war, liegt nun ein neuer Gesetzentwurf vor. Verabschiedet wird das Gesetz allerdings später als ursprünglich geplant.

Keine Verschärfung der energetischen Anforderungen

Mit dem Gebäudeenergiegesetz will die Bundesregierung die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung, des Energieeinspargesetz sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zusammenfassen und vereinfachen. Zentraler Punkt des Entwurfs ist dabei das Gebot der Wirtschaftlichkeit und damit auch ein Verzicht auf verschärfte energetische Anforderungen im Vergleich zum aktuellen EnEV-Niveau. Für eine Beibehaltung des aktuell gültigen  Energiestandards hatte sich der DDIV schon 2017 im Rahmen der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland ausgesprochen.

Gebäudenah erzeugte erneuerbare Energie wird anrechenbar

Zur Erfüllung der energetischen Vorgaben wird es zukünftig auch möglich sein, gebäudenah erzeugte Energie aus Solaranlagen stärker zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Biomethan, das entweder eingespeist oder in einer hocheffizienten KWK-Anlage in Wärme und Strom umgewandelt werden kann. Zudem soll zukünftig quartiersbezogen bilanziert werden können. Diese Regelung soll es ermöglichen, dass in einem Quartier nicht mehr jedes einzelne Gebäude dem aktuellen Energiestandard entsprechen muss, sondern die Anforderungen auch durch mehrere Gebäude im Verbund erfüllt werden können. Darüber hinaus soll eine sogenannte Innovationsklausel dafür sorgen, dass die energetischen Anforderungen bei Neubau oder Sanierung auch anhand der CO2-Emissionen und eines Effizienzkriteriums erfüllt werden können – und nicht wie üblich nur durch Primärenergiefaktoren.

Zeitplan nicht zu halten

Entgegen des ursprünglichen Plans wird das Gesetz erst im kommenden Jahr verabschiedet. Die Bundesregierung muss allerdings gemäß EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie den Niedrigstenergiestandard für öffentliche Nichtwohngebäude bis zum 1. Januar 2019 definieren. Dies soll durch eine rückwirkend geltende Regelung erreicht werden.

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“Kunden sind durchaus bereit mehr für die Immobilienverwaltung zu bezahlen”

Von der großen Bühne in den DDIVnewsletter: In unserer Reihe stellen wir die drei Preisträger bei der Wahl zum Immobilienverwalter des Jahres 2018 im Interview vor. Heute: Dominic Fänders, Geschäftsführer der nunovo Immobilienverwaltung GmbH. Er erläutert, welche Bedeutung die Auszeichnung für das Unternehmen hat und welche Potenziale er in der Digitalisierung der Branche sieht.

Herr Fänders, haben Sie in Ihren Büroräumen einen Platz für den silbernen Pokal gefunden?

Aber natürlich! Er steht bei uns prominent am Empfang.

Was bedeutet Ihnen und den Mitarbeitern diese Auszeichnung?

Die Auszeichnung ist für uns Lohn der Arbeit der vergangenen Jahre und zugleich Ansporn für das, was kommt. Außerdem ist er eine willkommene Bestätigung für das Team, dass unsere Arbeit in die richtige Richtung geht – auch wenn der Verwalteralltag manchmal voller Widerstände ist.

Wie haben Ihre Kunden und Partner reagiert?

Von unseren Partnern haben wir in den Wochen nach der Auszeichnung natürlich viele Glückwünsche erhalten, und auch in der Neukundenakquise ist es ein starkes Argument zu unseren Gunsten. Gleichwohl gibt es unter 4.000 Kunden aber auch einzelne Unzufriedene, die einem die Auszeichnung etwas missgönnen.

Die nunovo Immobilienverwaltung GmbH erweitert ihr Portfolio durch Zukäufe. Wie kam es zu diesem Ansatz?

Unser Wachstumspfad ist aus mehreren Gründen durch Nachfolgen geprägt. Zum einen stehen einfach sehr viele Verwaltungen altersbedingt zur externen Nachfolge. Zum anderen glauben wir daran, dass sich der Markt in den nächsten Jahren schneller als gedacht konsolidieren wird, da kleine Verwaltungsunternehmen von Berufszulassungsvoraussetzungen, Pflichtversicherungen und Datenschutzauflagen stärker belastet sind. Ich persönlich glaube, dass die Zukunft den kleinen, persönlichen und inhabergeführten Verwaltern auf der einen Seite gehört, genauso wie den größeren Verwaltern mit entsprechender Investitions- und Innovationskraft auf der anderen Seite. „Stuck in the middle” war für uns da keine Option.

Sie sehen vor allem im Kerngeschäft der Immobilienverwaltung viel Optimierungspotenzial. Wie binden Sie externe Partner gewinnbringend in dieses Konzept ein?

Bestenfalls sind externe Partner natürlich an das in der Verwaltung verwendete Vorgangsmanagement angebunden. Uns ist aber klar, dass wir niemals alle Handwerker und Hausmeister dazu bringen werden, unsere Ticketsysteme zu verwenden – das wäre utopisch zu glauben. Unabhängig davon sind wir der Meinung, dass die Zusammenarbeit mit weniger Partnern viele Vorteile bringt – auch wenn es darum geht, die gemeinsame Nutzung eines Ticketsystems zu forcieren. Viele Kollegen tun sich mit dutzenden verschiedenen Versicherungsmaklern, Energieversorgern und Schlüsseldiensten prozessual keinen Gefallen.

Und wie wirkt sich dieser Ansatz auf die Verwaltervergütung aus?

Wir machen die Erfahrung, dass viele Kunden durchaus bereit sind, für Immobilienverwaltung mehr zu bezahlen – erst recht, wenn gute Erreichbarkeit, zeitgemäßer Service, Digitalangebote und strukturierte Betriebskostenoptimierung geboten werden. Gerade Letzteres ist ja ohnehin der viel größere Trigger. Wenn ich den Gaseinkauf in einer WEG optimiert habe, kann ich anschließend viel leichter 5 Euro mehr pro Einheit verlangen. Diese Rechnung muss man beim Kunden aufmachen – dann lassen sich auch überdurchschnittliche Honorare erzielen.

Sie setzen stark auf digitale Lösungen und Prozesse. Welche Potenziale für unsere Branche sehen Sie in der weiteren Digitalisierung?

Der Automatisierungsgrad wird weiter steigen, ebenso die Möglichkeiten für überregionales Verwalten. Ich setze zum Beispiel viel Hoffnung auf die Durchführung digitaler Eigentümerversammlungen: Dabei geht es mir weniger um einen Videokonferenzraum, sondern vor allem um ein digitales Abstimmungstool, wo jeder legitimierte Eigentümer bis zu einer bestimmten Frist sein Votum abgeben kann. Etliche solcher für sich genommen kleinen Teilprozesse werden die Arbeitsweise in der Branche weiter verändern.

In diesem Jahr suchte der DDIV Ideen, die die Immobilienverwaltung der Zukunft prägen. Welche Pläne haben Sie für Ihre Immobilienverwaltung?

Grundsätzlich möchten wir weiter in gesundem Tempo wachsen, sowohl organisch als auch durch Nachfolgen. Hierbei haben wir uns in den vergangenen vier Jahren viel Erfahrung aneignen können. Genauso wichtig ist uns die Weiterentwicklung unserer Prozesse und unseres Produktangebots. Als Beispiele hatten wir in der diesjährigen Ausschreibung digitale Hausaushänge genannt, ebenso wie die Automatisierung von Teilprozessen wie Schlüsselbestellungen. Für 2019 steht bei uns nach der Abschaffung der Aktenhaltung nun noch die Auslagerung des Posteingangs an, ebenso wie zum Beispiel die Einführung eines echten Dokumentenmanagementsystems.

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