Archiv für Oktober 2018

Mietpreisbremse wird nachgebessert

Die Bundesregierung hält an der umstrittenen Mietpreisbremse fest, möchte das Gesetz (BT-Drs.: 19/4672) aber anpassen. Die Koalition verabschiedete am 5. September einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und über das sogenannte „Herausmodernisieren”.

Der Entwurf sieht vor, dass Mieter künftig bereits bei der Anmietung einer Wohnung erfahren, ob sich der Vermieter bei einer höheren Miete auf eine Ausnahme berufen kann. Hält der Mieter die Miete für zu hoch, reicht es in Zukunft, dies dem Vermieter mit einer einfachen Rüge mitzuteilen. Bisher mussten Mieter in einer qualifizierten Rüge Tatsachen vorlegen, warum die verlangte Miete zu hoch ist. Zudem soll in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, der Umlagesatz von Modernisierungskosten für zunächst fünf Jahre von elf auf acht Prozent gesenkt werden. Um Mieter noch besser vor dem sogenannten „Herausmodernisieren” zu schützen, einer Gentrifizierung ganzer Quartiere vorzubeugen und missbräuchliche bauliche Veränderungen zu unterbinden, soll dem Wirtschaftsstrafgesetz ein neuer Ordnungswidrigkeitstatbestand hinzugefügt werden.

Bundesregierung hält an Mietpreisbremse fest

Die Mietpreisbremse bleibt bestehen, geht aus einer Antwort (BT-Drs.: 19/4492) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Empfehlungen aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, die Mietpreisbremse ersatzlos zu streichen und den sozialen Wohnungsbau einzudämmen (der » DDIV berichtete…), lehnt die Koalition ab. Sie sind nach Ansicht der Regierung keine Optionen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dennoch seien der Bundesregierung Diskussionsbeiträge aus der Wissenschaft grundsätzlich willkommen. Es sei gerade Sinn und Zweck einer unabhängigen wissenschaftlichen Beratung, dass auch solche Vorschläge gemacht werden, die nicht der aktuellen Politik der Bundesregierung entsprechen. Zudem verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass die Mietpreisbremse bis Ende 2018 evaluiert werde.

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Netzwerken auf höchstem Niveau: Das war die Expo Real 2018

Alle Jahre wieder trifft sich das „Who is Who” der Immobilienwirtschaft auf der Expo Real in München – der größten Fachmesse für Immobilien und Investitionen. Der DDIV war am Stand der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) vertreten und diskutierte mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Medien aktuelle immobilienwirtschaftliche Entwicklungen.

An bewährter Stelle in Halle B2 eröffnete der BID-Vorsitzende Jürgen Michael Schick gemeinsam mit Gunther Adler, Staatssekretär im BMUB, den Stand der Arbeitsgemeinschaft. Im Anschluss startete die hochkarätig besetzte „Präsidentenrunde”. DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler diskutierte u. a. mit Staatssekretär Adler und WELT-Journalist Michael Fabricius die Ergebnisse des Wohngipfels im Kanzleramt. Einhelliger Tenor der Runde: Die Politik muss verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu realisieren.

An WEG-Reform führt kein Weg vorbei

Die Ansprüche an das Wohnen verändern sich: Elektromobilität, Barrierefreiheit und Energieeffizienz stellen neue Ansprüche an die Branche. Auch die Eigentümergemeinschaften werden heterogener und vielschichtiger. Heckeler plädierte daher für eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, um die Regelung zukunftsfest auszurichten und Antworten auf neue Herausforderungen geben zu können. Dabei warnte er jedoch, dass Schnellschüsse keine Lösung seien. Eine Komplexitätsreduktion kann nur erreicht werden, wenn das ganze Gesetz auf den Prüfstand gestellt wird.

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land – Wohneigentum und Miete?

Dass sich Wohneigentum und Miete nicht widersprechen, sondern einander sinnvoll ergänzen und eine harmonische Stadtentwicklung beeinflussen, wurde am zweiten Expo-Tag am BID-Stand thematisiert. DDIV-Präsident Heckeler forderte den Gesetzgeber auf, darauf zu achten, dass der Bau von Sozialwohnungen und Wohneigentum gleichermaßen gefördert wird. Schließlich leistet es einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag und kann angespannte Mietmärkte entlasten. Nicht zuletzt stärkt das selbstgenutzte oder vermietete Wohneigentum die private Altersvorsorge und den Vermögensaufbau der Bürger. Dies entlaste die Rentenkassen und beuge Altersarmut vor, so Heckeler.

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