Die Bundesregierung hält an der umstrittenen Mietpreisbremse fest, möchte das Gesetz (BT-Drs.: 19/4672) aber anpassen. Die Koalition verabschiedete am 5. September einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und über das sogenannte Herausmodernisieren.
Der Entwurf sieht vor, dass Mieter künftig bereits bei der Anmietung einer Wohnung erfahren, ob sich der Vermieter bei einer höheren Miete auf eine Ausnahme berufen kann. Hält der Mieter die Miete für zu hoch, reicht es in Zukunft, dies dem Vermieter mit einer einfachen Rüge mitzuteilen. Bisher mussten Mieter in einer qualifizierten Rüge Tatsachen vorlegen, warum die verlangte Miete zu hoch ist. Zudem soll in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, der Umlagesatz von Modernisierungskosten für zunächst fünf Jahre von elf auf acht Prozent gesenkt werden. Um Mieter noch besser vor dem sogenannten Herausmodernisieren zu schützen, einer Gentrifizierung ganzer Quartiere vorzubeugen und missbräuchliche bauliche Veränderungen zu unterbinden, soll dem Wirtschaftsstrafgesetz ein neuer Ordnungswidrigkeitstatbestand hinzugefügt werden.
Bundesregierung hält an Mietpreisbremse fest
Die Mietpreisbremse bleibt bestehen, geht aus einer Antwort (BT-Drs.: 19/4492) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Empfehlungen aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, die Mietpreisbremse ersatzlos zu streichen und den sozialen Wohnungsbau einzudämmen (der » DDIV berichtete ), lehnt die Koalition ab. Sie sind nach Ansicht der Regierung keine Optionen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dennoch seien der Bundesregierung Diskussionsbeiträge aus der Wissenschaft grundsätzlich willkommen. Es sei gerade Sinn und Zweck einer unabhängigen wissenschaftlichen Beratung, dass auch solche Vorschläge gemacht werden, die nicht der aktuellen Politik der Bundesregierung entsprechen. Zudem verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass die Mietpreisbremse bis Ende 2018 evaluiert werde.
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