Hessen kann landeseigene Grundstücke nun vergünstigt an Städte und Gemeinden abgeben. Eine neue Richtlinie sieht vor, dass der Grundstückspreis für jede geförderte Wohnung pauschal um 25.000 Euro sinkt.
Städte und Gemeinden können ohne Ausbietungsverfahren Grundstücke beim Land erwerben sofern dort innerhalb von fünf Jahren geförderter Wohnungsbau entsteht. Ein preistreibender Wettbewerb um Grundstücke soll durch die neue Regelung ausgeschlossen werden. Außerdem verringert sich der Kaufpreis in Höhe der Grunderwerbsteuer. Grundstücke können so um bis zu 50 Prozent unter dem gutachterlich festgestellten Wert erworben werden. Die Bedingung: Es müssen mindestens acht Mietwohnungen entstehen, und der Anteil an geförderten Wohnungen muss bei mindestens 30 Prozent liegen. Die Gemeinden können die Grundstücke auch an Wohnungsunternehmen weitergeben. Die Auflagen müssen allerdings weiterhin erfüllt werden.
Bereits im vergangenen Jahr startete Hessen eine große Wohnbau-Offensive und reformierte u. a. die landeseigene Bauordnung (der » DDIV berichtete ). Mit der neuen Richtlinie nutze man nun gezielt die finanziellen Spielräume, die durch eine umsichtige Haushaltsführung entstanden seien, so der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
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