Archiv für Oktober 2018

Baukindergeld: Fast 25.000 Anträge im ersten Monat

Die Nachfrage nach dem Baukindergeld ist hoch: Für die Förderung wurden bereits im ersten Monat 24.399 Anträge gestellt. Das berichtete die KfW-Bankengruppe. Damit sind von den drei Milliarden Euro, die pro Jahr zur Verfügung stehen, bereits 516 Millionen Euro abgerufen worden. Die meisten Antragsteller kommen aus Nordrhein-Westfalen.

Hier stellten 5.611 Familien einen Antrag auf die Förderung, gefolgt von Baden-Württemberg (3.197), Bayern (3.089) und Niedersachsen (3.059). Das Schlusslicht bilden die Stadtstaaten Hamburg (237) und Bremen (207). Die meisten Anträge reichten Familien mit zwei Kindern ein (10.703), 10.199 Anträge stammen von Familien mit einem Kind. Paare mit drei Kindern stellten insgesamt 2.788 Anträge.

Über das Baukindergeld

Das Baukindergeld soll mehr Familien in Wohneigentum bringen. Für den Bau oder Kauf einer Immobilie erhalten Familien pro Kind und Jahr 1.200 Euro, der Förderzeitraum erstreckt sich auf zehn Jahre. Gewährt wird die Förderung für Familien und Alleinerziehende mit einem Kind bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem jährlichem Haushaltseinkommen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Voraussetzung ist zudem, dass die Immobilie selbst genutzt wird und die Antragsteller frühestens am 1. Januar 2018 und spätestens am 31. Dezember 2020 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben. Das Baukindergeld wird voraussichtlich ab März 2019 ausgezahlt.

FDP fragt nach Mitnahmeeffekten und steigenden Immobilienpreisen

Die Förderung ist umstritten. So stellte u. a. die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag das Baukindergeld immer wieder in Frage. Zuletzt erkundigten sich die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs.: 19/4697), wie die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen der Maßnahme einschätzt – etwa Mitnahmeeffekte und steigende Immobilienpreise. Sie plädieren in ihrer Anfrage für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, um den Erwerb von Wohneigentum gezielt zu fördern.

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Bundesrechnungshof sieht erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Gefahr

Unzureichende Koordination und mangelhafte Steuerung: Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) scharf für das schlechte Projektmanagement und fordert es auf, eine gesamtverantwortliche Stelle für die Umsetzung der Energiewende einzusetzen. Sonst seien die klimapolitischen Ziele in Gefahr.

Wie der Bundesrechnungshof bekannt gab, sind die Belastungen für die Wirtschaft sowie für die öffentlichen und privaten Haushalte sehr hoch. Allein für 2017 ist von mindestens 34 Milliarden Euro auszugehen. Umso unverständlicher sei es daher, dass Deutschland dennoch fast alle Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehle. Auch für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung wäre dringend mehr (finanzielle) Transparenz erforderlich. Anstatt die Energiewende mit einer Vielzahl komplizierter Gesetze und Verordnungen zu regeln, sollte die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen verbessern und finanzielle Anreize zu umweltverträglichem Verhalten setzen.

KfW-Energiewendebarometer 2018: Bundesbürger stehen hinter der Energiewende…

Wie das KfW-Energiewendebarometer 2018 (der » DDIV berichtete…) ergab, stehen die Deutschen mehrheitlich hinter den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung: Mehr als 90 Prozent der Haushalte unterstützen die Energiewende. Diese Bereitschaft gelte es nutzen, appellierte die KfW an die Politik – beispielsweise mit gezielter Förderung und mehr Anreizen für energetische Sanierungen in Wohngebäuden.

… doch sie scheitert im Wohnungsbestand

Denn hier werden große Potenziale noch nicht gehoben. Das zeigt sich beispielsweise deutlich bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Nur gut ein Drittel der für das 6. DDIV-Branchenbarometer befragten Immobilienverwaltungen gab an, im Jahr 2017 energetische Sanierungsmaßnahmen begleitet zu haben. 2015 lag ihr Anteil noch gut 20 Prozent höher. Da WEG hierzulande mehr als neun Millionen Wohnungen auf sich vereinen – und damit viermal mehr Wohneinheiten als kommunale Wohnungsunternehmen – alarmiert dieser Trend.

Zurückzuführen ist der Rückgang der insgesamt ohnehin geringen Sanierungsaktivität in WEG auf verschiedene Faktoren. Erhöhte Preise durch den voll ausgelasteten Neubau-Bausektor zählen zu den möglichen Gründen, ebenso fehlendes Fachpersonal in den Verwaltungen und das Desinteresse vieler Wohnungseigentümer an energetischen Sanierungen, da Einspareffekte nicht immer deutlich werden oder die Rücklagen der Gemeinschaften nicht ausreichen. Zudem werden Sanierungsmaßnahmen sukzessive komplexer und sind mit einem erhöhten zeitlichen Aufwand verbunden. Hinzu kommt oft fehlende Fachkenntnis in den Verwaltungen selbst, was diese womöglich abschreckt, energetische Sanierungsmaßnahmen mit den WEG anzugehen. Die geringe energetische Sanierungsquote dürfte allerdings auch darauf zurückzuführen sein, dass der Aufwand des Verwalters nicht nur in der Vorbereitung derartiger Maßnahmen unzureichend honoriert wird.

Um die Zurückhaltung bei Sanierungsmaßnahmen zu beheben, bedarf es finanzieller Anreize, Informationskampagnen und entsprechender Förderprogramme wie die der KfW – allerdings noch besser zugeschnitten auf die Besonderheiten der Zielgruppe WEG. Auch die Entwicklung von Sanierungsfahrplänen für Mehrfamilienhäuser verbunden mit einer neuen Fördersystematik und dem Koppeln von gesellschaftspolitisch relevanten Herausforderungen wie Elektromobilität oder Digitalisierung am und im Gebäude sowie gangbaren Mieterstrommodellen auch für WEG wären ein neuer Ansatz.

Allerdings hinkt auch die Regierung selbst ihren klimapolitischen Zielen hinterher: Wie kürzlich bekannt wurde, hat der Bund noch an keiner seiner 2.200 energierelevanten Liegenschaften eine energetische Gebäudesanierung abgeschlossen.

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