Archiv für September 2018

Ausblick auf die Bundesratssitzung am 21. September

Nachdem sich der Bundestag am 10. September aus der Sommerpause zurückgemeldet hat, wird auch der Bundesrat die Arbeit in seiner 970. Plenarsitzung am 21. September wieder aufnehmen. Dabei stehen einige interessante Entschließungsanträge auf der Tagesordnung.

Aufstockung für Mehrfamilienhäuser

Unter TOP 14 beantragt der Freistaat Bayern eine Entschließung für „zusätzlichen Wohnraum durch steuerliche Förderung von Aufstockungen bei bestehenden Gebäuden“ (BR-Drs. 395/18). Mit ihr soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, „in ihrer Wohnungsinitiative eine steuerliche Förderung von Aufstockungen von bestehenden Wohngebäuden und Gewerbebauten durch höhere Abschreibungssätze für die entsprechenden Herstellungskosten zu berücksichtigen“. Eine Förderung von Aufstockungen sei durch schärfere baurechtliche Vorgaben gegenüber Neubauten und durch den geringeren Flächenverbrauch gerechtfertigt, so die Verfasser. Allerdings fehlt in der Entschließung der Verweis auf Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen Aufstockungen mit erheblichem Aufwand verbunden sind, da dadurch die Mehrheitsverhältnisse in der Gemeinschaft verändert werden. Der DDIV setzt sich dafür ein, dass dieser Aspekt im Rahmen der WEG-Reform berücksichtigt wird.

Urbane Energiewende

Auch die Länder Berlin und Thüringen beantragen eine Entschließung. Unter TOP 22 (BR-Drs. 402/18) vertreten sie die Auffassung, „dass es im Interesse des Klimaschutzes und zur Erreichung der europäischen, nationalen und regionalen Erneuerbare-Energien-Ausbauziele erforderlich ist, die urbanen Zentren des Landes in die Energiewende maßgeblich mit einzubeziehen“. Hierfür solle die Bundesregierung sorgen. Konkret soll die bisher auf die Stromerzeugung fokussierte Energiewende auf alle Sektoren ausgedehnt werden, ohne das Stromübertragungsnetz zu belasten. Ein zentraler Ansatzpunkt ist aus Sicht der Antragsteller eine bessere Nutzung der Photovoltaik-Potenziale im urbanen Raum und eine verbesserte Förderung von Mieterstromprojekten. In der Vergangenheit hat sich der DDIV mit Erfolg dafür eingesetzt, dass das Mieterstromgesetz auch für Wohnungseigentümergemeinschaften anwendbar ist.

Anpassung des Gewerbemietrechts

Eine weitere Entschließung aus dem Land Berlin bezieht sich auf das Gewerbemietrecht (BR-Drs. 414/18). Denn während nach aktueller Auffassung Gewerbemieter und -vermieter auf Augenhöhe verhandeln, ist dies insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen in innerstädtischen Lagen nicht mehr der Fall, so die Antragsteller. Vielmehr gelinge es diesen Unternehmen immer seltener, einen Mietvertrag über einen längeren Zeitraum abzuschließen. Um Gewerbemieter in ihrer Verhandlungsposition mit den Vermietern zu stärken, soll daher ein gesetzlicher Anspruch auf die Verlängerung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Befristung geschaffen werden. Vorgeschlagen wird eine Grenze von mindestens zehn Jahren ab der Überlassung. Innerhalb dieses Zeitraums soll das Mietverhältnis grundsätzlich zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt werden. Neben weiteren Einzelheiten soll es eine Regelung den Ländern gestatten, die betreffenden Gebiete auf der Grundlage einer Rechtsverordnung zu identifizieren.

Entschließungen im Bundesrat sollen die Bundesregierung zu einem bestimmten Handeln auffordern und so zu einer Lösung eines Problems beitragen – im Idealfall durch Anstoßen eines Gesetzgebungsverfahrens. Alle Entschließungen werden in der Sitzung am 21. September vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zugewiesen.

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SPD fordert Mietenstopp

„Wir wollen einen Mietenstopp, um die Preisspirale zu unterbrechen“ – so lautet die Kernforderung von SPD-Parteichefin Andrea Nahles und ihrem Vize Thorsten Schäfer-Gümbel, Spitzenkandidaten für die anstehende Landtagswahl in Hessen. Der Koalitionspartner Union kritisiert die Pläne als „fachlich nicht durchdacht“.

Für einen Zeitraum von fünf Jahren sollen die Mieten in Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten nur noch in Höhe der Inflationsrate erhöht werden dürfen – aktuell liegt diese bei zwei Prozent. So heißt es in der „Antwort auf die soziale Frage des 21. Jahrhunderts“ von Nahles und Schäfer-Gümbel. Die Begrenzung soll sowohl für bestehende als auch für Neuverträge gelten.

„In den Ballungsräumen ist die Miete längst kein Armutsproblem mehr, sondern auch für Mieterinnen und Mieter mit mittlerem Einkommen zu einer existenziellen Herausforderung geworden“, heißt es. Langfristiges Ziel sei es, “dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss”.

Vorgeschlagen werden zudem die Abschaffung von Share-Deals, ein weitgehenderes Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, längere Mietgarantien bei öffentlich geförderten Wohnungen und die Verschärfung der Voraussetzungen für Eigenbedarfskündigungen.

Der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sprach von “neuen, unabgestimmten Vorschlägen” und warf der SPD ein “durchsichtiges Manöver für den Wahlkampf” vor. In Hessen findet am 28. Oktober die Landtagswahl statt.

Nach Ansicht von Experten könnte der geforderte Mietenstopp die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt noch verschlimmern. So befürchtet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), dass Eigentümer mit dem Verkauf der Mietwohnung an Selbstnutzer reagierten könnten, wodurch der Mietwohnungsmarkt noch weiter verknappt würde.

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