Archiv für September 2018

Baukindergeld kann ab 18. September beantragt werden

Nach Anlaufschwierigkeiten kann das neue Baukindergeld nun ab dem 18. September 2018 bei der KfW Bankengruppe beantragt werden. Die KfW teilte mit, dass der Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden sollte; die Summe werde dann pro Jahr ausgezahlt. Ende August war bekannt geworden, dass sich der Beginn der Antragsannahme verzögern würde.

Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Der Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt, also insgesamt 12.000 Euro pro Kind. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind. 2018 sind insgesamt 262,5 Millionen Euro für die Förderung veranschlagt, bis zum Ende des Förderzeitraums 2029 dürfte sich die Fördersumme auf rund 9,8 Milliarden Euro belaufen. Das IW Köln befürchtet allerdings Fehlanreize durch die Fördermöglichkeit (der DDIV berichtete).

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Scholz kündigt Grundsteuer-Vorschlag bis Jahresende an

In der Bundestagsdebatte über den Haushalt 2019 kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz an, bis zum Jahresende einen Vorschlag zur Reform der Grundsteuer zu präsentieren. „Wir werden in diesem Jahr noch die Grundlagen schaffen müssen, dass die Grundsteuer weiter erhoben werden kann”, sagte er. Bis Ende 2019 soll sich die Politik auf eine Neuregelung einigen, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt hat (1 BvL 11/14), ist die Diskussion über eine geeignete Bewertungsmethode in vollem Gange. Die geforderte Korrektur der Bewertungsvorschriften muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt und bis Ende 2024 umgesetzt sein (der DDIV berichtete).

Scholz befindet sich laut eigenen Angaben derzeit im Gespräch mit den Bundesländern. Man wolle eine gerechte Steuer sowie eine unbürokratische und einfache Erhebung ermöglichen. Dabei seien sowohl der Wegfall der für die Kommunen so wichtigen Grundsteuer als auch strukturelle Steuererhöhungen zu vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber eine großzügige Handlungsoption gegeben, bis Ende 2019 die Steuer zu reformieren, sagte der Bundesfinanzminister. Die Umsetzung dieser Vorgabe sei ehrgeizig, aber möglich.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular