Archiv für August 2018

KfW: Zuschüsse für barrierefreien Umbau und Einbruchschutz

Private Eigentümer und Mieter können ab sofort wieder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung beantragen. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen Euro bereit. Zudem wurden die Fördermittel für den Einbruchschutz von 50 auf 65 Millionen Euro erhöht. Damit wird auf die anhaltend hohe Nachfrage für die Programme reagiert.

Das Bundesinnenministerium und die KfW fördern mit den Zuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn des Bauvorhabens einfach im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.

Einbruchschutz: 80.000 Wohneinheiten gefördert

Bereits im März 2017 wurde im Rahmen von Produktverbesserungen für die Förderung des Einbruchschutzes der Mindestinvestitionsbeitrag gesenkt und im September 2017 eine gestaffelte Zuschussförderung eingeführt. Im Zuge dessen wurden rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert. Die Gelder können Wohnungs- und Hausbesitzer u. a. für die Installation von Alarmanlagen oder den Einbau einbruchssicherer Fenster oder Türen verwenden. Die Mindestinvestitionssumme für einbruchssichernde Maßnahmen liegt bei 500 Euro, maximal wird ein Investitionsvolumen von 15. 000 Euro je Wohneinheit bezuschusst.

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Bayern bringt Entschließungsantrag zur Dachaufstockung ein

Der Freistaat Bayern hat für die nächste Sitzung des Deutschen Bundesrats einen Antrag zur steuerlichen Förderung von Dachaufstockungen ein (BR-Drs. 395/18) eingebracht. Danach sollen durch eine zehnprozentige Abschreibung für zehn Jahre Dachaufbauten gefördert werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Nach Angaben der Technischen Universität Darmstadt und des Pestel-Instituts besteht deutschlandweit ein Potenzial von 1,1 Millionen zusätzlichen Wohnungen auf 580.000 Mehrfamilienhäusern. Die Förderung von Dachaufstockungen sollte dabei attraktiver gestaltet werden als die von Neubauten, da mit einer zusätzlichen Zahl an Wohnungen in einem bestehenden Gebäude schärfere baurechtliche Vorgaben und damit auch höhere Kosten verbunden (z. B. Brandschutz, Aufzug) sein können, so der Antrag. Gleichzeitig wird durch Dachaufstockungen der Flächenverbrauch verringert, was insbesondere Städten zugutekommt, wo Bauland oftmals Mangelware ist. Eine Zehn-Prozent-Abschreibung für zehn Jahre soll den Bau von Wohnungen durch Aufstockung ankurbeln. Der Entschließungsantrag wird auf der 970. Sitzung des Bundesrats am 21. September 2018 beraten.

Ebenfalls am 21. September wird auf dem Wohnungsgipfel im Kanzleramt diskutiert, wie weitere Potenziale für den Wohnungsbau gehoben werden können und welche bau- und planungsrechtlichen Hürden hierfür abgebaut werden müssen. Der DDIV wird als Mitglied des wohnungswirtschaftlichen Rates auf dem Gipfel die Interessen der Immobilienverwalter vertreten.

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