Archiv für Juli 2018

Hamburg erlässt Verordnung zur Mietpreisbremse neu

Der Hamburger Senat hat die Mietpreisbremse, die seit 2015 in der Hansestadt gilt, neu erlassen. Die Hansestadt reagierte damit auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, dass die Bremse im Juni auf Grund eines formellen Fehlers für unwirksam erklärte.

Mit dem Neuerlass will der Hamburger Senat Rechtssicherheit für künftige Mietverträge schaffen. Im Juni 2018 erklärte das Landgericht die Verordnung für unwirksam, weil es an einer ordnungsgemäßen Begründung fehlte. Nach Auffassung des Gerichts war die Bremse daher von ihrer Einführung am 1. Juli 2015 zumindest bis August 2015 nicht ordnungsgemäß in Kraft. Der Neuerlass soll in Kürze samt Begründung im Gesetz- und Verordnungsblatt der Hansestadt veröffentlicht werden. Die Geltungsdauer der Bremse bleibt davon unberührt.

Auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen war Thema im Hamburger Senat. Sie beträgt weiterhin 15 Prozent in drei Jahren. Eine entsprechende Verordnung, die bis August 2023 gilt, wurde jüngst beschlossen. Bereits seit 2013 gilt in Hamburg eine reduzierte Kappungsgrenze.

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Individueller Sanierungsfahrplan: anwendbar, aber verbesserungsbedürftig

Seit Sommer 2017 ist der individuelle Sanierungsfahrplan als Instrument für die Energieberatung im Einsatz. Parallel dazu gab das Bundeswirtschaftsministerium ein Pilotprojekt in Auftrag, um die Anwendbarkeit an unterschiedlichen Sanierungsbeispielen zu testen. Das Fazit: Der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ist in der Praxis anwendbar. In einigen Bereichen gibt es jedoch Weiterentwicklungsbedarf.

Vor allem in der Methodik, der Dokumentation und der Software gibt es nach Auswertung der Pilotphase noch Verbesserungsbedarf. So waren die Hauseigentümer mit der Beratungsleistung insgesamt zufrieden bis sehr zufrieden. Potenziale sehen die Befragten bei Aufbereitung der Informationen. Hier wünschen sie sich mehr Erläuterungen zu den Kosten einer Sanierungsmaßnahme und zur Wirtschaftlichkeit. Die befragten Energieberater teilten diese Einschätzung. Sie bewerteten die Informationen für Eigentümer als zu wenig detailliert. Auch das Platzangebot zum Skizzieren der einzelnen Maßnahmen erachteten sie als mangelhaft. Die Verbesserungsvorschläge sollen nun in die Optimierung des Sanierungsfahrplans einfließen.

Im Rahmen des Pilotprojektes wurden Energieberater in ihren Beratungsprozessen begleitet und die von ihnen ausgestellten Sanierungsfahrpläne ausgewertet. Darüber hinaus wurden die beteiligten Hauseigentümer, Energieberater und Softwarehersteller befragt.

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