Archiv für Februar 2018

DDIV begrüßt Förderung von E-Mobilität

Die große Koalition will den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur für Elektroautos fördern. Damit setzt sie eine Forderung des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) um. Der Spitzenverband der Immobilienverwalter plädiert bereits seit geraumer Zeit für ein solches Programm.

„Wir freuen uns, dass die Koalitionäre die Forderung des DDIV umsetzen und die private Ladeinfrastruktur fördern wollen. Unser anhaltender Appell, dass ohne einen solchen Anreiz die Mobilitätswende in Deutschland im Sande verläuft, hatte Erfolg”, kommentiert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler die Einigung. „Die Elektromobilität muss letztlich in die Mitte der Gesellschaft getragen werden – die zu einem erheblichen Teil in Mehrfamilienhäusern wohnt. Und genau hier müssen die Nutzer auch ihre Elektroautos laden können, genauso wie sie ihre Smartphones und Laptops zu Hause laden”, unterstreicht Kaßler die Relevanz der Förderung.

Keine Mobilitätswende ohne Mehrfamilienhäuser

Union und SPD haben sich bei den Koalitionsverhandlungen auf die Förderung privater Ladesäulen verständigt, um den schleppenden Ausbau der Elektromobilität in Deutschland zu beschleunigen. Der DDIV weist bereits seit geraumer Zeit darauf hin, dass allein Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland geschätzt über vier Millionen Stellplätze auf sich vereinen, die potenzielle Standorte für private Ladestationen sind. Allerdings werden wegen technischer, rechtlicher und besonders finanzieller Hemmnisse bislang nur in Ausnahmefällen Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern realisiert. In vielen Bestandsgebäuden ist das Stromnetz nicht für eine solche Belastung ausgelegt, insbesondere wenn mehrere Nutzer gleichzeitig ihr Auto laden möchten. Hier ist häufig der kostenintensive Austausch des kompletten Netzes erforderlich.

„Eine Förderung senkt die finanziellen Hürden. Und mit der in den Koalitionsverhandlungen ebenfalls beschlossenen Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes kann auch das zweite große Hindernis beseitigt werden: die schwierige Beschlussfassung über die Installation der Ladepunkte”, bezieht sich der DDIV-Geschäftsführer auf ein weiteres Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Der Spitzenverband engagiert sich bereits seit einigen Jahren für die umfassende Reform des Gesetzes. Um u.a. energetische Sanierungen und die Elektromobilität in den Eigentümergemeinschaften voranzutreiben, plädiert der DDIV für praxisnahe Alternativen, die die Willensbildung in Wohnungseigentümer­gemeinschaften erleichtern.

Vor Verabschiedung der Koalitionsvereinbarung werden die SPD-Mitglieder ihr Votum abgeben, ob ihre Partei erneut ein Regierungsbündnis mit der CDU/CSU eingehen wird.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Neue DS-GVO: „Neue Regelungen gelten für alle Unternehmen − unabhängig von der Mitarbeiterzahl”

Am 25. Mai endet die Übergangsfrist für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Auch Immobilienverwaltungen sind von den neuen Datenschutzregeln betroffen. Wie Sie hohe Bußgelder vermeiden und worauf künftig im Umgang mit Daten zu achten ist, klären wir im Rahmen unserer » neuen Seminarreihe zur DS-GVO. Unsere Referenten stehen bereits vorab in Kurz-Interviews Rede und Antwort.

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wie viel Arbeit kommt damit auf Immobilienverwaltungen zu?

Unternehmen sollten die Umsetzung der neuen DS-GVO nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die bisherigen und neuen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung sind sehr ausführlich und bringen eine Vielzahl von Regelungen mit. Eine intensive Vorbereitung ist unerlässlich. Der zeitliche Aufwand sollte nicht unterschätzt werden. Dies betrifft sowohl formale als auch technisch-organisatorische Abläufe im Unternehmen. Wichtig: Die Umsetzung der neuen Regelungen gilt für alle Unternehmen – auch für Firmen mit weniger als zehn Mitarbeiter.  

Was bedeuten die neuen Datenschutzregeln für die Kommunikation mit Kunden und Dienstleistern?

Hier besteht Anpassungsbedarf. Denn im Rahmen der Auftragsverarbeitung gestalten sich vertragliche Regelungen anders als bisher. Immobilienverwalter müssen technisch sicherstellen, dass die Anforderungen der DS-GVO erfüllt werden. Werden beispielsweise einem Handwerksunternehmen Daten von Eigentümern oder Mietern übermittelt, damit sie einen Auftrag erledigen können, muss eine rechtskonforme Übermittlung gewährleisten. Schließlich geht es um vertrauliche Daten. Damit einhergehen auch neue Informationspflichten. So müssen Mieter unverzüglich darüber informiert werden, wenn Wohnungsbestände den Verwalter wechseln.

Wie teuer wird die Nichtbeachtung der DS-GVO?

Verstöße werden sanktioniert – und das kann teuer werden. Artikel 83 DS-GVO sieht Bußgelder in Höhe von bis 20 Millionen Euro vor. Das kleine Bußgeld liegt bei 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes. Beim großen Bußgeld sind 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Vorjahresumsatzes angesetzt. Die Höhe des Bußgeldes wird aber auch durch Art und Schwere des Verstoßes bestimmt.

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