Archiv für Februar 2018

Studie: Mietpreisbremse besser als ihr Ruf

In 313 von rund 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland gilt die Mietpreisbremse. Ihre Wirkung allerdings ist umstritten. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) untersuchte, wo die Bremse wirkt und warum sie in einigen Regionen „zahnlos” bleibt. Das Ergebnis überrascht: Die Bremse greift – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. » Lesen Sie hier mehr…

Die Mietpreisbremse ist besser als ihr Ruf, resümieren die Forscher des DIW. In ihrer jetzigen Form kann sie jedoch nur wirken, wenn die Neuvertragsmieten in einer Region in den vier Jahren vor der Einführung im Durchschnitt um mindestens 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen sind. Dies ist auf die Ausgestaltung der Bremse zurückzuführen: Maßstab für die maximal zulässige Neuvertragsmiete ist die ortsübliche Vergleichsmiete, zuzüglich zehn Prozent. Rein rechnerisch greift die Regulierung daher erst, wenn die Neuvertragsmiete über 3,9 Prozent liegt. Das bedeutet: Die Mietpreisbremse wirkt nur in Regionen, in denen die Mieten zuvor stark gestiegen sind. So beispielsweise auch in Berlin-Mitte, wo die Neuvertragsmieten jährlich um mehr als 4,8 Prozent kletterten.

Mietpreisbremse allein schafft nicht mehr Wohnraum

Die Autoren warnen jedoch: Die Mietpreisbremse allein kann die Wohnraumknappheit in den Ballungsräumen nicht lösen – sie verschafft allerdings ein wenig Zeit und hält den Mietpreisanstieg zurück. Die Politik muss darüber hinaus mehr Anreize für Neubau schaffen und vermehrt Flächen für den Wohnungsbau aktivieren.

Für die Studie wurden über 200.000 Mietinserate von Online-Portalen ausgewertet und verglichen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

C4-Heizungen: Informieren Sie Ihre Eigentümer

C4-Heizgeräte sind ein Auslaufmodell. Denn sie erfüllen nicht die Anforderungen zur Energieeffizienz nach der EU-Verordnung 813/2013. Die Folge: Havariert ein Gerät,  muss an einem Strang oftmals die komplette Abgasanlage umgerüstet werden. Für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümer hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Zusammenarbeit mit dem DDIV und weiteren Verbänden nun einen ausführlichen Infoflyer veröffentlicht.

Seit September 2015 müssen Heizgeräte bestimmte Anforderungen erfüllen, insbesondere an den Energieverbrauch (Verordnung Nr. 813/2013). Infolge dessen sind bestimmte Geräte nicht mehr auf dem Markt verfügbar. Darunter fallen dezentrale Niedertemperaturheizgeräte, zu denen auch sogenannte C4-Geräte zählen. Im Falle einer Havarie kann der Austausch von C4-Geräten in Gasetagenheizungen die Umrüstung der Abgasanlage oder gar den gleichzeitigen Ersatz aller anderen Heizgeräte am selben Strang erforderlich machen.

Insbesondere in den rund 100.000 Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften führt dies zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen. Oftmals ist weder die Kostentragung noch die Beschlussfassung geregelt. Zusätzlich erklären sich Eigentümer in vielen Fällen nicht mit dem Austausch des gesamten Heizungssystems einverstanden, wenn die eigene Gasetagenheizung noch einwandfrei funktioniert.

Informieren Sie Ihre Eigentümer rechtzeitig

Sind in den Verwaltungsbeständen C4-Heizungen installiert, sollten Verwalter die Eigentümer frühzeitig über die Thematik informieren, um Streitigkeiten vorzubeugen. Hierzu hat der DDIV in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung, dem Umweltbundesamt und weiteren Verbänden des Handwerks und der Immobilienwirtschaft einen Infoflyer erstellt, der Handlungsalternativen schildert sowie Beratungs- und Förderangebote aufzeigt.

Der Flyer ist beim » DDIV als pdf-Datei abrufbar. Weitere Informationen auch unter » https://www.umweltbundesamt.de/austausch-gasetagenheizungen

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular