Archiv für Januar 2018

Länder nehmen mehr als 13 Millarden Euro durch die Grunderwerbsteuer ein

13,1 Milliarden Euro sollen die Bundesländer im vergangenen Jahr allein durch die Grunderwerbsteuer eingenommen haben – im Vergleich mit dem Jahr 2011 ein Plus von 50 Prozent. Der ursprüngliche Satz von 3,5 Prozent des Kaufpreises gilt mittlerweile nur noch in Bayern und Sachsen.

Kaufnebenkosten bremsen Käufer aus

Die Kaufnebenkosten bremsen Immobilienkäufer immer häufiger aus. Neben der Grunderwerbsteuer verteuern Maklergebühren, Notarkosten und Kosten für den Grundbucheintrag den Immobilienkauf. Beim derzeitigen Höchstsatz der Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent können somit insgesamt bis zu 16 Prozent der Kaufkosten zum Kaufpreis hinzukommen. Für ein 400.000 Euro Objekt müssen Käufer so zusätzlich 64.000 Euro berappen. Die Grunderwerbsteuer und die Erhebung durch die Bundesländer stehen daher immer wieder in der Kritik.

Vergangenes Jahr kündigte die neue nordrhein-westfälische Bundesregierung an, privaten Käufern Freibeträge einzuräumen, um auch Familien mit mittlerem Einkommen den Weg in die eigenen vier Wände zu ermöglichen. Auch die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein möchte mehr Gerechtigkeit bei der Steuer herstellen und verstärkt gegen Share Deals vorgehen.

Hintergrund: Grunderwerbsteuer ist Landessache

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die Grunderwerbsteuer insgesamt 27 Mal erhöht. In Brandenburg, NRW, dem Saarland, Thüringen und Schleswig-Holstein gilt der derzeitige Höchstsatz von 6,5 Prozent, Berlin und Hessen erheben sechs Prozent. Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt erheben fünf Prozent; Hamburg 4,5 Prozent. Nur in Sachsen und Bayern liegt der Satz noch bei den ursprünglichen 3,5 Prozent.

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EU: Kein Sanierungszwang für sozialen Wohnungsbau

Die Entscheidung im Europaparlament war knapp: 349 Nein-Stimmen gegenüber 302 Ja-Stimmen. Der Änderungsantrag zur Energieeffizienzrichtlinie wurde abgelehnt. Die Ausweitung einer verpflichtenden Sanierungsrate auf Gebäude von Ländern und Kommunen sowie auf Sozialwohnungen ist somit abgelehnt.

Der Antrag sah vor, die Sanierungsrate von Sozialwohnungen auf drei Prozent pro Jahr zu erhöhen. Als „unverhältnismäßig” und „schädlich” bezeichnete die Wohnungswirtschaft die Pläne und zeigte sich angesichts der Entscheidung der EU-Parlamentarier erleichtert. Sie warnten im Vorfeld vor negativen Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau und die Mietpreisentwicklung.

Anders als in einigen europäischen Ländern werden in Deutschland die Kosten für energieeffizientes und soziales Wohnen nicht vom Staat oder den Kommunen getragen. In Folge dessen hängt die Miete bei energetischen Modernisierungen vor allem von der Höhe der Baukosten ab. Die Wohnkosten steigen mit dem Sanierungsgrad.

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