Archiv für November 2017

EU genehmigt Mieterstromgesetz

Die Europäische Kommission hat da Mieterstromgesetz beihilferechtlich genehmigt. Das Gesetz trat bereits im Juli 2017 in Kraft. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, könne die Förderung jetzt starten.

Mit der Regelung wird der Ausbau der Solarenergie auf Miethäuern unterstützt. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass der Strom auf dem Dach erzeugt wird und an Endverbraucher im Gebäude selbst oder in unmittelbaren räumlichem Zusammenhang geliefert wird (der » DDIV berichtete » hier und » hier…). Nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hessen lockert Regeln für Wohnungsbau

In Deutschland wird zu wenig und zu langsam gebaut. Von Januar bis September 2017 wurden sieben Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Dies wirkt sich auch auf die Fertigstellungszahlen aus. Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen möchte nun gegensteuern und die Bauordnung reformieren, um den Wohnungsbau anzukurbeln.

Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie

Die Novelle sieht unter anderem vor, die Aufstockung bestehende Gebäude zu erleichtern und die Bestimmungen zum Einbau eines Fahrstuhls oder neuer Parkplatze zu lockern. Das erspare aufwendige Umbaumaßnahmen im ermögliche in vielen Fällen eine barrierefreie Erschließung. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für eine papierlose und unbürokratischere Bearbeitung von Bauanträgen geschaffen werden. Langwierige Behördengänge könnten so entfallen. Auch der Einbau von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge soll künftig ohne Baugenehmigungen erfolgen können. In Städten wie Frankfurt am Main, die mit einer hohen Leerstand bei älteren Bürogebäuden kämpfen, soll darüber hinaus die Umwandlung zu Wohnungen erleichtert werden. 

Der VDIV Hessen e. V. brachte im Vorfeld der parlamentarischen Beratung gemeinsam mit der AWI-Hessen eine Stellungnahme ein und befürwortete u. a. die Potentiale von Aufstockungen und die Lockerung der Bestimmungen beim Einbau eines Fahrstuhls oder der Bereitstellung neuer Parkplätze.

Die Novelle wurde vergangene Woche in den Landtag eingebracht.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular