Die Europäische Kommission hat da Mieterstromgesetz beihilferechtlich genehmigt. Das Gesetz trat bereits im Juli 2017 in Kraft. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, könne die Förderung jetzt starten.
Mit der Regelung wird der Ausbau der Solarenergie auf Miethäuern unterstützt. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass der Strom auf dem Dach erzeugt wird und an Endverbraucher im Gebäude selbst oder in unmittelbaren räumlichem Zusammenhang geliefert wird (der » DDIV berichtete » hier und » hier…). Nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt.
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