Archiv für November 2017

E-Mobilität: EU-Kommission nimmt Nicht-Wohngebäude ins Visier

Die Elektromobilität kommt nicht in Fahrt. Die EU-Kommission möchte nun gegensteuern und Besitzer von Nicht-Wohnimmobilien ab 2025 verpflichten, mindestens eine Ladesäule zu installieren – sofern der Parkplatz des Gebäudes mehr als zehn Stellplätze vorhält. Die Verhandlungen beginnen in diesen Tagen in Brüssel.

Besitzer von Supermärkten, Hotels oder Bürokomplexen sollen sich nach diesen Plänen mehr für die Verkehrswende in Europa einsetzen. Auch bei Neubauvorhaben oder umfassenden Sanierungen soll demnach eine Pflicht zur Installation einer Ladesäule oder aber der entsprechenden vorbereitenden Infrastruktur (Vorverkabelungen) greifen. Nach Angaben der EU-Kommission finden 90 Prozent der Ladetätigkeiten von Elektrofahrzeugen im privaten Bereich statt. Potential, das die neue Vorschrift erschließen soll. Österreich, Frankreich oder Italien seien hier bereits weiter und hätten entsprechende Vorschriften erlassen.

Wirtschaftsvertreter scheuen die Mehrkosten

Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich nach Schätzungen auf rund 7,5 Milliarden Euro. Die deutsche Wirtschaft zeigte sich sogleich alarmiert und kündigte Widerstand an. Eine solche pauschale Pflicht führe nur zum Aufbau einer Infrastruktur, die teilweise ungenutzt bliebe, so der DIHK-Präsident in einer ersten Stellungnahme.

DDIV: Elektromobilität scheitert an Mehrfamilienhäusern

Der DDIV begrüßt, dass die EU-Kommission das Potential der Wohnungswirtschaft in das Blickfeld nimmt, kritisiert allerdings, dass Wohnimmobilien nicht auf der europäischen Agenda stehen. Bereits seit längerem spricht sich der DDIV als einziger immobilienwirtschaftlicher Verband für ein 100 Mio. Euro Sofortprogramm zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur aus. Allein die rund neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland verfügen über rund vier Millionen Parkplätze – Potential, das derzeit nicht ausgeschöpft wird und die Verkehrswende ausbremst.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

BAFA: Neue Fristen für Umstellung der Wärmetechnik

Ab 1. Januar 2018 ändert sich das Antragsverfahren für die Umstellung der Wärmetechnik auf erneuerbare Energien. Ab Januar muss die Antragstellung dann bereits vor dem Vertragsabschluss erfolgen. Bisher war dies auch nach abgeschlossener Modernisierung noch möglich.

Die höchsten Zuschüsse gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) für den Einbau oder die Erweiterung einer Solaranlage. Bis zu 20.000 Euro werden hierfür gewährt. Voraussetzung ist allerdings, dass sich seit mindestens zwei Jahren eine andere Heizungsanlage in Betrieb befindet.

Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 installiert werden, gelten entsprechende Übergangsfristen, ebenso für Geräte, deren Einbau sich unvorhergesehen verzögert hat. Mehr Informationen sind beim » BAFA erhältlich…

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