Archiv für Oktober 2017

BGH: Makler müssen EnEV-Angaben machen

Seit 2014 müssen Verkaufsanzeigen für Immobilien Angaben zum Energieverbrauch enthalten – sofern ein gültiger Energieausweis vorliegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, auch Makler müssen in Immobilienanzeigen entsprechende Angaben zum Energieausweis und Verbrauch machen, sonst handeln sie wettbewerbswidrig.

Bisher war umstritten, ob die Vorschrift aus der EnEV auch für Makler gilt, da sie nicht explizit benannt werden. Nach Auffassung der Richter des BGH handeln Makler jedoch wettbewerbswidrig, wenn sie Verbrauchern wesentliche Informationen zum Baujahr, der Energieeffizienzklasse oder der verwendeten Energieträger für die Heizung vorenthalten. Der Entscheidung des BGH gingen zahlreiche Urteile von Land- und Oberlandesgerichten voraus, die jedoch kein einheitliches Bild zeichneten.

Der Fall

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. klagte in drei Verfahren gegen Zeitungsanzeigen von Immobilienmaklern. Die Anzeigen enthielten keine Angaben zur Art des Energieausweises und seien daher unzulässig. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen § 16a der Energieeinsparverordnung (EnEV) und verlangte von den Beklagten, diese Form von Immobilienanzeigen zu unterlassen.

Das Urteil

Der BGH kam zu dem Schluss, dass Immobilienmakler nicht die Adressaten der in der EnEV formulierten Informationspflicht sind. Die Vorschrift verpflichte demnach Verkäufer und Vermieter, Angaben über den Energieverbrauch in einer Immobilienanzeige transparent darzustellen. Dennoch greift nach Ansicht des Gerichts der Aspekt der Irreführung von Verbrauchern, da wesentliche Informationen über die Immobilie vorenthalten werden. Aus Artikel 12 der Richtlinie 2010/31/EU folge demnach die Verpflichtung des Maklers, notwendigen Angaben zum Energieverbrauch in eine Anzeige aufzunehmen.

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Rückblick: EXPO Real 2017

Alle Jahre wieder trifft sich das „Who is Who” der Immobilienwirtschaft auf der EXPO Real in München – der Leitmesse für Immobilien und Investitionen. Auch der DDIV war am Stand der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) vertreten und diskutierte mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Medien.

An bewährter Stelle in Halle B2 eröffnete der BID-Vorsitzende Dr. Andreas Mattner gemeinsam mit Gunther Adler, Staatssekretär im BMUB, den BID-Stand. Bereits im Anschluss startete die hochkarätig besetzte Präsidentenrunde der BID. DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler diskutierte u. a. mit Staatssekretär Adler, wohin die immobilienwirtschaftliche Reise nach der Bundestagswahl gehen wird und welche Rahmenbedingungen die Politik schaffen muss, um den Wohnungsbau anzukurbeln und Wohneigentum zu stärken.

WEG-Reform und Elektromobilität setzen neue Schwerpunkte

Wohnen verändert sich: Eigentümergemeinschaften werden heterogener und vielschichtiger. Dies beeinflusst auch das Abstimmungsverhalten innerhalb einer WEG. Heckeler thematisierte in der „Präsidentenrunde” daher u. a. eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und die Förderung von Elektromobilität in Mehrfamilienhäusern. Schnellschüsse sind jedoch keine Lösung. Der DDIV-Präsident mahnte erneut, eine Reform des Gesetzes erst nach einer umfassenden Schwachstellenanalyse vorzunehmen, damit eine Komplexitätsreduktion im Sinne aller erfolgt.

Welchen Herausforderungen die Branche bereits heute gegenübersteht, zeigt die Elektromobilität. Obwohl die Bundesregierung viel in den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur investiert und auch den Kauf eines E-Autos finanziell fördert, fährt Deutschland in Sachen E-Mobilität hinterher. Anfang 2017 waren gerade einmal 34.000 Stromer zugelassen. Heckeler sprach sich im Rahmen der Diskussion erneut für ein 100 Mio. Euro Anreizprogramm zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur aus, damit das Potential der mehr als neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland ausgeschöpft wird.  

Mieten oder kaufen?

„Mietest DU noch oder kaufst Du schon?” Wie Wohneigentum zum Vermögensaufbau beiträgt und welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit sich mehr Haushalte in Deutschland Wohneigentum leisten können, wurde am zweiten EXPO-Tag am BID-Stand heiß debattiert. Denn trotz günstiger Finanzierungsbedingungen verharrt die Eigentumsquote in Deutschland bei 45 Prozent. Die Lösungsvorschläge sind vielfältig: Baukindergeld, Senkung der Grunderwerbsteuer oder Ausweisung von mehr Bauland.

DDIV-Präsident Heckeler brachte einmal mehr die Einführung eines staatlich garantierten Nachrangdarlehens ins Spiel, um das erforderliche Eigenkapital abzufedern und stellte auch die Selbstnutzerfreizugsprämie des DDIV erneut vor. Die zielgerichtete Förderung sollte vor allem junge Familien beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie zu Gute kommen. Das hochkarätig besetzte Podium war sich einig, dass Wohneigentum nach wie vor, auch in stürmischen Zeiten, eine „sichere Bank” sind.

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