Archiv für September 2017

Bundestagswahl 2017: Parteiprogramme unter der Lupe

Kommenden Sonntag sind die Deutschen zur Wahl des Deutschen Bundestages aufgerufen. Der Wahlkampf geht in die letzte Runde. Bereits in den vergangenen Wochen haben wir im DDIVnewsletter die Programme der Parteien unter die Lupe genommen, die Aussicht auf Einzug in den Deutschen Bundestag haben. Abschließend wird heute das bau- und wohnungspolitische Programm der Alternative für Deutschland (AfD) beleuchtet.

Die Alternative für Deutschland erachtet die Ausweisung neuer Baugebiete und die gleichzeitige Optimierung bestehender Gebiete als ein wirksames Instrument, um den Wohnungsbestand signifikant zu erhöhen. Unnötige Vorschriften beispielsweise zur Wärmedämmung oder andere Baustandards gehören nach Ansicht der AfD ebenso abgeschafft wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) oder das EEWärmeG.

Um mehr Menschen in Wohneigentum zu bringen, setzt die Partei auf die Senkung der Grunderwerbsteuer. Zusätzlich sollen auch Grundstücke aus öffentlicher Hand zur Verfügung gestellt oder genossenschaftliches Wohnen gefördert werden. Der Klimaschutzplan 2050 wird unter Regierungsbeteiligung der AfD aufgehoben. Die AfD erachtet das Pariser Klimaschutzabkommen für unnötig und möchte es aufkündigen. Auch das nach ihrer Auffassung „planwirtschaftliche” Instrument der Mietpreisbremse ist für die Partei kein Lösungsansatz, da sie private Investitionen in Neubau unrentabel macht und den benötigen Wohnungsbau so ausbremst. Man darf gespannt sein, ob der Wähler dies honorieren wird.

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Grunderwerbsteuer: Nordrhein-Westfalen will Freibeträge

Der erheblichen Mehrbelastung durch die Grunderwerbsteuer soll nun nach dem Willen der neuen NRW-Regierung ein Freibetrag entgegengesetzt werden. Damit soll, wie im Koalitionsvertrag angedacht, insbesondere junge Familien der Kauf von Immobilien erleichtert werden.

Vor der Öffnung des Steuerwettbewerbes der Länder im Jahr 2006 lag die Grunderwerbssteuer bei einheitlichen 3,5 Prozent. Mittlerweile liegt die Steuer – auch in Nordrhein-Westfalen – bei bis zu 6,5 Prozent. Lediglich Bayern und Sachsen behielten den ursprünglichen Steuersatz bei. Dabei liegt die Motivation der Länder auf der Hand: eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs verhindert nämlich, dass die Länder einen Großteil der Mehreinnahmen abgeben müssen.

Da die Grunderwerbsteuer prozentual vom Kaufpreis erhoben wird, werden die ohnehin schon hohen Grundstücks- und Baukosten in Verbindung mit dem gestiegenen Erhebungssatz nochmals potenziert. Zudem muss die Steuer aus dem Eigenkapital erbracht werden. Im Ergebnis sind die Kaufnebenkosten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, was vor allem zulasten von Ersterwerbern und Familien geht.

Freibetrag von 250.000 Euro gefordert

Die neue NRW-Koalition aus CDU und FDP plädiert dabei für einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Person beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Damit soll, wie im Koalitionsvertrag angedacht, insbesondere junge Familien der Kauf von Immobilien erleichtert werden. Der entsprechende Antrag soll noch vor der Bundestagswahl am 22. September in den Bundesrat eingebracht werden. Kaufwillige müssen sich jedoch noch gedulden, da der Antrag nach der Wahl erneut in den Bundesrat eingebracht werden muss. Ebenso ist die Gegenfinanzierung des Freibetrags zumindest in NRW noch nicht abschließend geklärt. Dies hänge entscheidend von der Ausgestaltung ab, so NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) auf Anfrage grüner Haushaltspolitiker.

Das Thema Eigentumsförderung steht allerdings ohnehin bei den Parteien auf der Agenda und wird daher wohl auch in den Koalitionsverhandlungen eine Rolle spielen. So plädiert unter anderem auch die Bundes-FDP für einen Freibetrag von 500.000 Euro. Die CDU sieht zusätzlich noch, ähnlich wie die SPD, Bedarf für ein „Baukindergeld”. Grüne und Linke wollen Eigentum durch die Förderung von Genossenschaftsanteilen sowie durch die Senkung von Mieten fördern. 

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