Archiv für August 2017

Geballtes Wissen auf dem Forum „Haftungsrisiken“ in Immobilienverwaltung

Ob Trinkwasserverordnung oder die Betreiberhaftung bei Aufzügen in Mehrfamilienhäusern: Immobilienverwaltungen tragen für einen reibungslosen Betrieb oder die regelmäßige Prüfung Sorge. Doch wer haftet eigentlich, wenn etwas schief geht? Rund 70 Fach- und Führungskräfte informierten sich auf dem Fachforum in Leipzig, dass der DDIV in Zusammenarbeit mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Mitteldeutschlands und der Wowilift GmbH und Wowiaqua GmbH veranstaltete.

Rechtsanwalt und ehemaliges DDIV-Präsidiumsmitglied Dietmar Strunz eröffnete den fachlichen Reigen und nahm die Haftungsrisiken des Verwalters aus dem Verwaltervertrag unter die Lupe. Anschließend beleuchtete Rechtsanwalt Sebastian Tempel die spezifischen Risiken der Haftung für Geschäftsführer und Vorstände in Wohnungsunternehmen. Bereits in diesem ersten Block zeigte sich die Vielschichtigkeit der Thematik.

Am Nachmittag standen praktische Fragen der Haftung im Fokus. Die Rechtsanwälte Thomas Hannemann und Martin Alter erläuterten anschaulich und praxisnah anhand der Trinkwasserverordnung, Aufzügen und Messdienstverträgen, wie Haftungsrisiken minimiert werden können. Impulse und Handlungsempfehlungen, die von den Teilnehmern gern aufgenommen wurden.

Höhepunkt war die abschließende Podiumsdiskussion, die Theorie und Praxis zusammenführte und den Teilnehmern wichtige Hinweise für rechtssicheres Agieren an die Hand gab. Am Ende des informativen Tages blieb die Erkenntnis: Themenauswahl, Referenten und Veranstaltungsort waren mehr als gelungen. 

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München führt Meldeplattform für Zweckentfremdung ein

Tourist sein, aber sich dennoch zu Hause fühlen. Damit werben Vermietungsportale wie Airbnb. Viele Städte und Kommunen fürchten jedoch, dass die (oftmals zentral gelegenen Wohnungen) dem Mietwohnungsmarkt dauerhaft entzogen werden und gehen verstärkt gegen Vermieter von Ferienapartments vor. Die Stadt München setzt nun auf eine Meldeplattform und die Mithilfe der Bürger.

Ab Januar 2018 kann jeder Bürger eine mutmaßliche Zweckentfremdung einer Wohnung über eine Internetplattform online und anonym anzeigen. Die Stadt hofft, so mehr Vermieter abzuschrecken. Bereits in diesem Jahr wurden die Strafen für illegale Ferienwohnungen in München drastisch erhöht (» der DDIV berichtete…). Kritiker dagegen befürchten eine „Bespitzelungsmentalität” und protestierten bereits bei Bekanntgabe der Pläne im vergangenen Jahr gegen die Installation einer solchen Meldeplattform.

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