Archiv für August 2017

BBSR: Neuvertragsmieten erneut gestiegen

Die Neuvertragsmieten für Wohnungen in Deutschland klettern weiter, im Durchschnitt um 4,4 Prozent im ersten Halbjahr 2017. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) liegen die durchschnittlichen Kaltmieten nun bei 7,90 Euro (netto) pro Quadratmeter. 25 Cent mehr als noch 2016.

Besondere Preissprünge sind in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern zu beobachten. Hier stiegen die Mieten um vier Prozent auf durchschnittlich 7,55 Euro pro Quadratmeter. Auch in Kreisstädten und ländlichen Regionen steigen die Kosten um 3,7 bzw. 4,3 Prozent.

München bleibt Spitzenreiter

Nach wie vor müssen Mieterinnen und Mieter in München am tiefsten in die Tasche greifen. Im Durchschnitt sind 16,40 Euro pro Quadratmeter fällig, gefolgt von Frankfurt am Main (12,95 Euro) und Stuttgart (12,44 Euro). In Hamburg werden Neuvertragsmieten von 11,02 Euro aufgerufen. Günstiger wohnt es sich dagegen in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Wunsiedel. In diesen Regionen sind Wohnungen bereits für unter 4,40 Euro pro Quadratmeter erhältlich.

Laut BBSR sind die hohen Preise in den Ballungszentren vor allem auf die starke Nachfrage nach Wohnraum und das knappe Bauland zurückzuführen. Die Studie ist unter » www.bbsr.de abrufbar.

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Berliner Mieterverein kritisiert energetische Sanierungen

Der Berliner Mieterverein hat in einer empirischen Kurzstudie knapp 200 energetische Sanierungen ausgewertet und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass die auf die Miete umgelegten Kosten in vielen Fällen zur Verdrängung bestehender Mieter führen. Gleichwohl weist die Studie eine nur begrenzte Aussagekraft auf.

Hoher Aufwand, geringer Nutzen?

Der Berliner Mieterverein (BMV) hat in einer empirischen Auswertung 198 energetische Sanierungsprojekte aus den Zeiträumen zwischen 2012 und 2013 sowie aus den Jahren 2015 und 2016 untersucht. Der BMV ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass die eingesparten Energiekosten in keinem Verhältnis zu den umgelegten Modernisierungskosten stehen. Durchschnittlich wurde in den untersuchten Projekten die Nettokaltmiete um 2,44 €/qm und Monat bzw. 186,37 € monatlich erhöht. Dabei wurde bemängelt, dass die Vermieter trotz erfolgter Energieeffizienzmaßnahmen die Nebenkostenvorauszahlung nicht senkten. Dies offenbar vor dem Hintergrund, dass das Eintreten der errechneten Energieeinsparung nicht als gesichert angesehen wird, so die Autoren.

Bei einer Wohnung mit 70 qm, errechneten die Autoren ein maximales Einsparpotenzial von 200 Euro jährlich. Demgegenüber stünde jedoch eine Mieterhöhung durch die energetische Sanierung im Umfang von 1.300 Euro im Jahr, was zur Verdrängung der bestehenden Mieterschaft führe. Ursächlich für diese Diskrepanz zwischen den Kosten und der Höhe der Energieeinsparung sei die Modernisierungsumlage in Höhe von 11 Prozent. Die Autoren fordern daher eine Absenkung der Umlage von elf auf vier Prozent. Zusätzlich soll die Miete nach einer Modernisierung die ortsübliche Vergleichsmiete um maximale 10 Prozent überschreiten dürfen.

Für Eigentümergemeinschaften nicht repräsentativ

Auch wenn es in Einzelfällen zu den beschriebenen Verdrängungseffekten durch übermäßige sanierungsinduzierte Mieterhöhungen gekommen ist, können daraus keine grundsätzlichen Rückschlüsse auf die Auswirkungen energetischer Sanierungen im Allgemeinen gezogen werden. Grund dafür ist die geringe Fallzahl von weniger als 200 Sanierungen, die für die Studie herangezogen wurde sowie die zwei unterschiedlichen Zeiträume. Für andere Schlussfolgerungen wurde gar eine noch geringe Fallzahl verwendet. Die Repräsentativität wird dabei auch von den Autoren selbst hinterfragt, da die verwendeten Sanierungsfälle nicht näher nach Baualter, Ausstattung und Größe unterteilbar sind. Für Wohnungseigentümergemeinschaften dürfte die Relevanz der Studie ohnehin gering ausfallen, da zwei Drittel der untersuchten Modernisierungen von privaten gewerblichen Wohnungsunternehmen gehalten werden. In nur knapp neun Prozent der Fälle (18 Gebäude) wurden Sanierungen in den Beständen privater Personen oder GbRs durchgeführt. Eine Unterscheidung zwischen geteilten und ungeteilten Mehrfamilienhäusern wurde dabei nicht durchgeführt, wodurch die Fallzahl für Wohnungseigentümergemeinschaften nochmals geringer ausfällt. Die Aussagekraft der Studienergebnisse ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (Selbstnutzer und Mieter) somit äußerst gering.

Die Studie ist beim » Berliner Mieterverein abrufbar.

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